Pflichten des Versicherers bei der Summenermittlung

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Die Ermittlung der Versicherungssummen für eine Gebäudeversicherung - VersWert 1914 - kann für den Versicherungsnehmer selbst problematisch sein. Deshalb muss der Versicherer ihn über die möglichen Folgen einer Unterversicherung ausreichend aufklären.

Zu einer solchen Aufklärung gehört auch die Empfehlung, einen Sachverständigen zur Ermittlung des Versicherungswerts einzuschalten.

Dem Versicherer obliegt die Beweispflicht über die Art und den Umfang der erfolgten Beratung.

So lautete die Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/18) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:  kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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